1. Grundsätzliches

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen integrierten Bestandteil des Angebotes, bzw. der Auftragsbestätigung der Firma Bar & BBQ Trailers (nachstehend BBT genannt) dar. Weitere oder anderslautende Abmachungen werden nur anerkannt, wenn diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgehalten oder durch die Firma BBT schriftlich bestätigt sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich rein netto. Die Bestellpreise sind verbindlich franko Lieferadresse. Dem Warenwert wird keine Mwst. zugeschlagen. Preisänderungen bleiben vorenthalten, diese können durch saisonale Schwankungen variieren.

Die Fakturen sind ohne jeglichen Abzug innert 30 Tagen zu bezahlen. Mögliche marktübliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen werden belastet.

Die Bezahlung erfolgt in Rechnung. Barzahlung ist nur nach vorgängiger Vereinbarung zulässig.

Eventuelle Beanstandungen müssen sofort, jedoch spätestens bei Abholung des Anhängers gemeldet werden. Beanstandete Ware muss fachgerecht aufbewahrt und bei Abholung des Anhängers der Firma BBT vorgelegt werden. Ansonsten wird dem Mieter die ganze Ware in Rechnung gestellt.

3. Annullierung oder Änderungen

Wird ein Anlass ohne Verschuldung der Firma BBT annulliert oder bis 5 Tage vorher verschoben, erlauben wir uns entstandene Unkosten (Eingekaufte Ware) in Rechnung zu stellen.

Die vom Mieter 5 Tage im Voraus genannte Personenzahl ist für die Bestellung und Verrechnung verbindlich.

4. Transport

Für Lieferungen im näheren Umkreise Wädenswil, Horgen, Richterswil und Schönenberg werden keine Fahrspesen verrechnet. Bei Lieferung ausserhalb dieses Gebietes, werden Fahrspesen nach effektivem Fahrweg mit Fr. 1.-/km verrechnet. Die Angabe in der Offerte ist ein Richtwert.

Der Grillanhänger wird nach gemeinsamer Absprache mit dem Mieter bei der Lieferung durch die Firma BBT positioniert und darf durch den Mieter nicht selbständig verschoben werden.

5. Bedienung

Bei Lieferung des Anhängers wird eine Instruktion durch die Firma BBT erteilt. Die mitgelieferte Bedienungsanleitung muss unbedingt beachtet werden. Folgekosten aufgrund unsachgemässer Bedienung gehen zu Lasten des Mieters.

6. Rückgaberecht

Die zu liefernden Mengen an Esswaren und Getränken werden in Rücksprache mit dem Mieter und nach offiziellen Angaben von Lieferanten zusammengestellt. Verderbliche Waren können nicht zurückgenommen werden. Zurückgenommen werden ausschliesslich verschlossene, nicht beschädigte Getränkeflaschen und Getränke-Container. Die zurückgenommenen Waren werden nicht verrechnet.

7. Fehlendes oder beschädigtes Material

Fehlendes oder beschädigtes Material, sowie Beschädigungen am Anhänger werden von der Firma BBT ersetzt oder repariert und zu Lasten des Mieters verrechnet. Ersatz anderer Art oder Qualität wird nicht angenommen. Für fehlende Geräte ist nur gleichwertiger Ersatz zugelassen, d.h. bei Ersatz zählt der heutige Einkaufswert. Depotpflichtige Behälter wie Getränke-Container und Gasflaschen sind der Firma BBT zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Behälter werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Reinigung

Der Anhänger und das Mietmaterial werden in sauberem Zustand geliefert.

Erfolgt die Reinigung durch den Mieter sind Anhänger und Material ebenso zu retournieren. Nicht oder schlecht gereinigtes Material wird auf Kosten des Mieters nachgereinigt. Massgebend für den Entscheid, ob sauber oder nicht sauber ist das Urteil der Firma BBT.

Alternativ kann die komplette Reinigung von der Firma BBT für Pauschal Fr. 150.- ausgeführt werden.

9. Besondere Bedingungen

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Mieter die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Wädenswil ZH.

Bar & BBQ Trailers, 21.06.2015